Es bestehe auch kein zusätzlicher Bedarf an Parkplätzen, da die Freitagsgebete zu einer eher unproblematischen Tageszeit, d.h. zwischen 12 und 14 Uhr, stattfänden. Angesichts des bestehenden Parkplatzangebots und wegen der guten Erreichbarkeit des Zentrums mit öffentlichen Verkehrsmitteln sei die Gefahr wilden Parkierens auf den Quartierstrassen gering. Die von der Bauherrschaft abgegebene Zusicherung, an Anlässen mit grösserem Publikumsaufmarsch einen Ordnungsdienst zu organisieren, gewährleiste zudem Ruhe und Ordnung im Quartier. Das islamische Zentrum beeinträchtige somit den Quartiercharakter und die Wohnqualität nicht und könne daher als zonenkonform beurteilt werden.