b) Der geplante Anbau weist im Untergeschoss eine Bruttogeschossfläche von 193 m2 und im Erdgeschoss eine solche von 282 m2 auf. Die gesamte Bruttogeschossfläche beträgt somit 475 m2 . Nach Art. 52 Abs. 1 BauV berechnet sich die minimale Bandbreite nach der Formel 0.6 x BGF/n - 3. Da sich die Nutzung des geplanten Anbaus im Freizeitund Kulturbereich bewegt, gilt für den Parameter n eine Zahl von 20. Für den Anbau ergibt sich somit eine Zahl von 11,25 Parkplätzen. Für das bestehende Alters- und Pflegheim "Pension F.________" ergibt sich in Anwendung von Art. 51 Abs. 1 BauV und Art. 52 Abs. 1 BauV zusätzlich eine Bandbreite von 1 bis 3 Abstellplätzen4.