4. Das Rechtsamt der BVE, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte mit den Verfahrensbeteiligten eine Augenscheins- und Instruktionsverhandlung durch. Die Verfahrensbeteiligten erhielten danach Gelegenheit, zum Augenscheinprotokoll Stellung zu nehmen und Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen. Auf die Rechtsschriften und das Ergebnis des Beweisverfahrens wird, soweit für den Entscheid von Bedeutung, in den Erwägungen zurückzukommen sein. II. Erwägungen 1. Prozessvoraussetzungen