3. Die Beschwerdegegnerin macht geltend, der geplante Gemeindesaal sei für ihre Gottesdienste und Plenum-Gespräche unbedingt erforderlich. Der heute bestehende Saal im Untergeschoss der Pension "F.________" genüge den heutigen Anforderungen nicht mehr. Im Übrigen sei man bestrebt, ein möglichst attraktives Programm mit mehreren Anlässen pro Woche anzubieten. Es sei unmöglich, das vorgelegte Nutzungs- und Betriebskonzept genauer abzufassen, da nicht absehbar sei, wie sich die Kirchgemeinde entwickle. Das Parkplatzangebot sei genügend.