2. Gegen diese Baubewilligung erhob der Beschwerdeführer bei der kantonalen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) am 30. Juni 2003 Beschwerde. Er macht geltend, ein Gemeindesaal in dieser Grössenordnung sei im fraglichen Quartier von Homberg nicht zumutbar. Das Nutzungs- und Betriebskonzept der Beschwerdegegnerin sei ungenau und lasse viele Fragen offen. Hinzu komme, dass das Parkplatzangebot nicht dem vorgesehenen Nutzen des Anbaus entspreche. Der Passus im Nutzungs- und Betriebskonzept, wonach dieses nach Rücksprache mit der Gemeinde geändert werden könne, sei inakzeptabel.