Realisierung des Bauvorhabens könne zu übermässigen Lärmimmissionen und zu einem grossen Verkehrsaufkommen führen. Er verlange von der Bauherrschaft ein Nutzungs- und Betriebskonzept, welches Bestandteil der Baubewilligung sein müsse. Im Konzept müsse insbesondere die Art, Anzahl und Dauer der Veranstaltungen, die zu erwartende Publikumsmenge sowie die Parkplatzsituation geregelt werden. Am 22. Mai 2003 reichte die Beschwerdegegnerin bei der Bauverwaltung Homberg ein Nutzungs- und Betriebskonzept für den geplanten Gemeindesaal ein.