1. Am 5. März 2003 stellte die Beschwerdegegnerin ein Baugesuch für das Erstellen eines Anbaus auf der Südostseite der bestehenden Liegenschaft "F.________", D.________ 20 B, auf Parzelle Homberg Gbbl. Nr. E.________. Der Anbau, welcher sich in der Wohn- und Gewerbezone WG 2 befindet, soll der Beschwerdegegnerin als Gemeindesaal für verschiedene kirchliche Anlässe dienen. Gegen das Bauvorhaben erhob der Beschwerdeführer Einsprache. Er machte geltend, die 2