1. Die Beschwerden des A.________ und des C.________ werden abgewiesen. Die Beschwerde der D.________ wird gutgeheissen und die Ziffer 2.1 des Bauentscheides der Gemeinde Spiez vom 15. April 2003 wird aufgehoben. Im Übrigen wird der Entscheid der Gemeinde Spiez vom 15. April 2003 bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten betragen Fr. 3'000.00. Der A.________ und der C.________ haben je Fr. 1'000.00 zu bezahlen. Die restlichen Fr. 1'000.00 trägt der Kanton. Zahlungseinladungen erfolgen, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist.