In ihrer Stellungnahme vom 18. Juni 2003 führt die Gemeinde Spiez dazu aus, die D.________ habe gegenüber der Behörde und in der Öffentlichkeit klar und unmissverständlich erklärt, dass der „ N.________ “ nicht einfach tel quel abgebrochen werden soll, sondern dass die Abbrüche der Gebäude im direkten Zusammenhang mit der Überbauungsordnung bzw. mit dem geplanten Dienstleistungszentrum erfolgen. Die Baubewilligungsbehörde habe demnach davon ausgehen können, ein Abbruch der Gebäude finde erst statt, wenn die geplante Überbauung kurz bevorstehe. Der Abbruch