Bedingungen und Auflagen sind hier das Mittel dazu, die gesetzwidrigen Auswirkungen zu verhindern. Solche Nebenbestimmungen sollen also nur dann in eine Baubewilligung aufgenommen werden, wenn das Projekt, so wie es im Baugesuch umschrieben wird, die Möglichkeit einer gesetzeswidrigen Gestaltung, Einrichtung, Nutzung oder Betriebsführung nicht ausschliesst. Bedingungen und Auflagen sollen demnach helfen, die möglichen gesetzwidrigen Auswirkungen zu verhindern. Insoweit stellen sie gegenüber der Alternative der Bewilligungsverweigerung das mildere Mittel dar.