«2.1 Der Abbruch der Gebäude Nrn. F.________, G.________, H.________ und I.________ darf erst unmittelbar vor dem Baubeginn der geplanten „Überbauung N.________ “ erfolgen, der Gemeinde ist vorgängig der Finanzierungsnachweis für die Neuüberbauung vorzulegen. 2.3 Die Tafel "Mendelssohn" und das baulich wertvolle Türgwänd der Kellertür soll der Nachwelt erhalten bleiben.» Die D.________ beantragt die Aufhebung der Ziffer 2.1 und die Präzisierung der Ziffer 2.3. 10