Aus diesen Gründen kann die Schutzwürdigkeit des Gasthofs N.________ im vorliegenden Verfahren nicht mehr überprüft werden. Die Beschwerden des A.________ und des C.________ sind daher abzuweisen. 3. Beschwerde der D.________ a) Die Baubeschwerde der D.________ richtet sich gegen folgende mit dem Gesamtbauentscheid vom 15. April 2003 verfügten Auflagen und Bedingungen: