Sie zeigen auch, dass das Bauinventar der Gemeinde Spiez nach den gängigen wissenschaftlichen Kriterien erstellt wurde. Auf der Grundlage dieses Bauinventars wurden schützenswerte und erhaltenswerte Gebäude sowie Baugruppen im Schutzzonenplan grundeigentümerverbindlich festgelegt. Der N.________ ist weder im Bauinventar noch im Schutzzonenplan enthalten. Seine Aufnahme wurde laut den Mitwirkungsunterlagen auch von keiner Seite beantragt. Sowohl der A.________ als auch der C.________ hätten im Rahmen der Ortsplanungsrevision die Gelegenheit gehabt, zu verlangen, dass der Gasthof N.________ in Bauinventar und Schutzzonenplan aufgenommen wird.