folgendermassen gewürdigt11: „ …die erhaltenswerten Baugruppen und die Ortsbilderhaltungsgebiete im Schutzzonenplan [sind] zweckmässig festgelegt. Die mit der Denkmalpflege festgelegten Schutzobjekte im Schutzzonenplan sind richtig bezeichnet...“. Die Akten zur Ortsplanungsrevision belegen somit, dass bei der Festlegung und Aufnahme der Baudenkmäler in das kommunale Bauinventar auch Fachpersonen der Denkmalpflege mitwirkten. Sie zeigen auch, dass das Bauinventar der Gemeinde Spiez nach den gängigen wissenschaftlichen Kriterien erstellt wurde.