b) Das massgebende Recht hat in den letzten Jahren sowohl auf kantonaler, wie auch auf kommunaler Ebene Änderungen erfahren. Auf den 1. Januar 1995 wurde eine Änderung der Art. 9 ff. BauG und der Art. 13 ff. BauV in Kraft gesetzt. Ferner trat am 1. Januar 2001 das neue Denkmalpflegegesetz in Kraft, das wiederum eine Änderung der Art. 9 und 10 sowie 64a BauG zur Folge hatte. Am 10. März 1996 stimmte die Einwohnergemeinde (EG) Spiez der Ortsplanungsrevision, bestehend aus Bauzonenplan, Schutzzonenplan, Baureglement (GBR), Bauinventar und Landschaftsinventar, zu. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) genehmigte diese Ortsplanung mit Verfügung vom 5. Dezember