c) Der A.________ erhob bereits im Bewilligungsverfahren Einsprache gegen den Abbruch der Gebäude. Als Verein bezweckt er gemäss seinen Statuten die Erhaltung und Verbesserung des Ortsbildes und setzt sich unter anderem für gutproportionierte, harmonisch wirkende Bauten mit traditionellen Schrägdächern in der Gemeinde Spiez ein. Nach den Statuten fand am 4. Mai 1984 im Hotel O.________ in Spiez die Gründungsversammlung statt. Bereits im Rahmen der Ortsplanungsrevision im Jahre 19964 beteiligte er sich als Einsprecher an einem Verfahren. Er erfüllte somit die Voraussetzungen nach Art. 35 Abs. 2 Bst. b BauG. Er ist daher im Beschwerdeverfahren zur Beschwerdeführung legitimiert.