1. Prozessvoraussetzungen, Eintreten 2 Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (Orv BVE; BSG 152.221.191) 4 a) Die BVE prüft die Prozessvoraussetzungen von Amts wegen. Die EG Spiez hat einen Bauentscheid im Sinne von Art. 38 BauG3 gefällt. Dieser kann gestützt auf Art. 40 Abs. 1 BauG innert dreissig Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVE angefochten werden. Die BVE ist somit zur Beurteilung der vorliegenden Beschwerden zuständig.