Die Einsprachen blieben aufrecht. Mit Entscheid vom 15. April 2003 erteilte die Einwohnergemeinde Spiez der D.________ die Abbruchbewilligung unter Bedingungen und Auflagen. 2. Gegen diesen Entscheid gingen bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) drei Beschwerden ein. Der A.________ und der C.________ beantragen, es sei die Verfügung vom 15.04.2003 vollumfänglich aufzuheben und das Abbruchgesuch unter Kostenfolge abzuweisen. Die D.________ beantragt, die Bedingungen und Auflagen nach Ziff. 2.1 (zeitlicher Aufschub des Rückbaus, Finanzierungsnachweis) seien vollumfänglich aufzuheben und diejenigen nach Ziff. 2.3 seien zu präzisieren.