1. Die Baubeschwerde vom 8. Oktober 2003 wird abgewiesen. Der Bauabschlag der Gemeinde Twann vom 12. September 2003 wird bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten im Betrage von Fr. 500.-- werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung - Herrn A.________ (mit Gerichtsurkunde) - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Twann, Gemeindeverwaltung (mit A-Post) - Denkmalpflege des Kantons Bern (zur Kenntnis) - Regierungsstatthalter von Nidau (zur Kenntnis)