Der Wunsch nach einer unendlichen Vielfalt an Programmen und Informationen für die Meinungsbildung mag nachvollziehbar sein. Man kann aber unter den gegebenen Umständen nicht behaupten, mit dem verfügbaren sprachlich und kulturell reichen Angebot der Gemeinschaftsantennenanlage sei das Antennenverbot unverhältnismässig. Das öffentliche Interesse, das Ortsbild von nationaler Bedeutung vor Antennen und Satellitenschüsseln zu schützen, überwiegt im gegebenen Fall, zumal die Einwohnergemeinde Twann mit einem sehr guten Angebot versorgt wird. Der Kerngehalt der Meinungs- und Informationsfreiheit bleibt bei dieser kleinen Einschränkung ganz und gar verschont.