Voraussetzung für ein Antennenverbot statuierte Grundversorgung gewährleistet. Mit der Gemeinschaftsanlage von Twann können heute 53 Sender empfangen werden. Die Grundversorgung ist damit gewährleistet, sogar übertroffen. Der Beschwerdeführer begründet sein Interesse an mehr Sendern damit, dass er nicht alle gewünschten Programme und Informationen empfangen kann, auch nicht im Pay-TV Angebot. Er macht aber dazu keine näheren Angaben. Der Wunsch nach einer unendlichen Vielfalt an Programmen und Informationen für die Meinungsbildung mag nachvollziehbar sein.