_, C.________gasse 46 in Twann, ist gemäss der geltenden Bauordnung der Einwohnergemeinde Twann mitten im Ortsbildschutzperimeter der Kernzone gelegen. Das ISOS attestiert diesem Ortsbild besondere räumliche und architekturhistorische Qualitäten durch das geschlossene und im Innern sehr intakte Ortsbild. An einem Ortsbild von so hoher Qualität stört grundsätzlich jede sichtbare Satellitenschüssel. Wenn die Gemeinde ihr Antennenverbot konsequent handhabt und sichtbaren Satellitenschüsseln die Bewilligung verweigert, so ist das vertretbar. Ferner ist beim Erteilen von Baubewilligungen für die seeseitigen Häuserfronten Vorsicht geboten.14