2. Gegen diesen Entscheid reichte der Beschwerdeführer am 8. Oktober 2003 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 12. September 2003 und die Zustimmung zum Bauvorhaben. Er macht insbesondere geltend, das Fernsehprogrammangebot, das er durch die Gemeinschaftsantennenanlage der Einwohnergemeinde Twann bezieht, umfasse nicht alle Programme und Informationen, welche für ihn wichtig seien. Er stützt sich auf die Menschenrechte auf Information und freie Meinungsäusserung.