1 Gemeindebaureglement von Twann vom 9. Dezember 1996 2 dass die Bewilligung unter keinen Umständen zum Freipass für weitere Satellitenschüsseln im nationalen Ortsbild von Twann werden dürfe. Bestünden aus Sicht der Baukommission und der Gemeinde Präjudizbefürchtungen, so wäre das Baugesuch abzulehnen. Allenfalls sei die Bewilligung höchstens als Fahrnisbaute im Sinne von Art. 28 BauG2 zu erteilen, damit die Anlage bei rechtlichen Problemen mit allfälligen Nachfolgegesuchen wieder entfernt werden könnte.