1. Am 15. Juli 2003 reichte der Beschwerdeführer bei der Baubewilligungsbehörde Twann ein Baugesuch ein für eine Aussenantenne (Satellitenschüssel) auf Parzelle Twann Grundbuchblatt Nr. B.________. Er stellte gleichzeitig ein Ausnahmegesuch, diese Antenne in Abweichung von Art. 50 Abs. 13 GBR1 errichten zu können. Dem Gesuch lag ein Unterschriftenblatt bei, mit welchem die Nachbarn sich mit dem Vorhaben einverstanden erklärten. Das Bauvorhaben wurde von der kantonalen Denkmalpflege (KDP) beurteilt. In ihrem Fachbericht vom 12. August 2003 stimmte sie dem Vorhaben unter der Bedingung zu,