5. Auf der anderen Seite fallen die privaten Interessen der Beschwerdeführerin beziehungsweise die Interessen der Rechtssicherheit stärker ins Gewicht. Beim Gebäude 45a sind zwar noch keine (Bau-)Arbeiten ausgeführt worden. Der Widerruf der Baubewilligungen hat dennoch gravierende Auswirkungen auf den Betrieb der Beschwerdeführerin. Das Baurecht am bisherigen Standort läuft Ende dieses Jahres aus. Bis zu diesem Zeitpunkt muss die Beschwerdeführerin für den wegfallenden Betriebsteil einen Ersatz zur Verfügung haben. Sie hat zwar mit den mehrmaligen Änderungen ihres Projekts selber zu einer Verzögerung beigetragen.