7 vergleiche dazu: Aldo Zaugg, Kommentar zum bernischen BauG, 2. Aufl. 1995, Art. 43 N. 2, mit Hinweisen; BGE 103 Ib 204 E. 3 5 Verarbeitungsbetriebe der Urproduktion, Gärtnereien, Zucht- und Mastbetriebe sind nicht gestattet. 3 … 4 Der Ausbau bestehender Wohnbauten für die Wohnbedürfnisse der bäuerlichen Bevölkerung ist gestattet, sofern keine wesentlichen äusseren Änderungen des Gebäudes notwendig sind. 5 …