Mit Verfügung vom 28. Mai 20022 erteilte die Gemeinde der Beschwerdeführerin die Baubewilligung. Am 26. September 2002 bewilligte3 die Gemeinde eine von der Beschwerdeführerin am 19. August 2002 eingereichte Projektänderung zum obigen Bauvorhaben. Eine weitere Projektänderung der Beschwerdeführerin vom 25. April 2003 bewilligte die Gemeinde mit Verfügung vom 14. Mai 20034. Das definitive Projekt sieht den Umbau des bestehenden Gebäudes 45b (obere Scheune) sowie den Um- und Ausbau des Gebäudes 45a (untere Scheune) vor. Darin ist unter anderem eine Betriebsleiterwohnung vorgesehen. Der Umbau des bestehenden Gebäudes 45b ist inzwischen realisiert.