1. Die Beschwerdeführerin betreibt seit 1972 in der Gemeinde Wimmis auf mehreren Parzellen das Vollblutarabergestüt Bafran. Sie beabsichtigt, einen Teil des Betriebs auf die Parzelle Wimmis Grundbuchblatt Nr. E.________ zu verlegen. Zu diesem Zweck stellte sie am 5. Februar 2002 ein Baugesuch für das Erstellen einer neuen Gestütanlage auf Parzelle Nr. E.________. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone und im Perimeter der Landschaftsschutzgebiete gemäss Art. 76 GBR1. Mit Verfügung vom 28. Mai 20022 erteilte die Gemeinde der Beschwerdeführerin die Baubewilligung.