werden. Eine allfällige Verwaltungsgerichtsbeschwerde, die mindestens in fünf Exemplaren einzureichen ist, muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; der angefochtene Entscheid und andere greifbare Beweismittel sind beizulegen. 7. Zu eröffnen: - A.________, mit Gerichtsurkunde - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Rüeggisberg, Gemeindeverwaltung, mit Gerichtsurkunde - Regierungsstatthalter von Seftigen, mit A-Post - Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR)