5. Zusammenfassung Der weisse Anstrich des Scheibenstandes stellt eine Unterhaltsmassnahme dar, die in der Moorlandschaft Gurnigel/Gantrisch grundsätzlich zulässig ist. Er ist überdies mit den Schutzzielen in dieser Landschaft vereinbar. Die Ziffern 1. C. 2 - 4 des Gesamtbauentscheides vom 9. Januar 2003 werden daher aufgehoben. Der Container fällt nicht unter die Bauten, die in einer Moorlandschaft grundsätzlich zulässig sein können. Er beeinträchtigt zudem die Schutzziele der Moore 10