Der Strassenunterhalt ist gewährleistet, so dass der Beschwerdeführer gleich wie die ansässige Bevölkerung, der Tourismus und das Militär von einer grundsätzlich ganzjährigen Erschliessung profitieren. Die Schneeräumung auf der Biathlonanlage selber, soweit sie für das Aufstellen und Wegfahren des Containers nötig ist, ist dem Beschwerdeführer zuzumuten. Er kann sich die Unterstützung durch das ortsansässige VBS, die er bereits für die Biathlonanlage erfahren durfte, nutzbar machen. Die Bewilligung für das Bauen ausserhalb der Bauzonen kann deshalb nicht erteilt werden. Die Beschwerde wird in diesem Punkt abgewiesen und der Bauabschlag des Regierungsstatthalters wird bestätigt.