zusammen mit der Liste der beispielhaften Vorhaben die Qualität des Interesses, das eine zulässige Anlage erfüllen muss. Das Bedürfnis, einen mobilen Container für die Zeitmessung und die Erfassung der Schiessergebnisse bei Biathlonwettkämpfen während der gesamten Wettkampfperiode und somit länger als 3 Monate aufstellen zu können, ist aus der Sicht der betroffenen Sportler und Verbände verständlich, die im NHG verlangten Interessen sind aber ungleich höher. Der Container fällt deshalb nicht unter die nach NHG grundsätzlich zulässigen Nutzungen.