4. Aufstellen eines Containers für mehr als drei Monate a) Der Container dient der Zeitmessung und der Erfassung der Schiessergebnisse bei Biathlonwettkämpfen. Nach kantonalem Recht ist das Aufstellen von Fahrnisbauten bis zu einer Dauer von drei Monaten bewilligungsfrei (Art. 5 Abs. 1 Bst. i BewD). Der Beschwerdeführer möchte einen Container für mehr als drei Monate in der unmittelbaren Nähe der Biathlonanlage aufstellen. Der Container ist deshalb baubewilligungspflichtig.