Diese betreffen namentlich die Wahl von Konstruktion, Material und Farbe sowie die Einpassung der Bauten in die Landschaft und das Gelände; - für die zukünftige Nutzung erforderliche Infrastrukturanlagen sollen unter Berücksichtigung des Moorbiotops- und Moorlandschaftsschutzes erstellt werden können; - die touristische Nutzung soll natur- und landschaftsschonend bleiben; ein gewisser Ausbau ist möglich, sofern er mit den Schutzzielen in Einklang steht. Eine Ergänzung der bestehenden Anlagen soll im Bereich der lokalen, intensiver genutzten Zentren zulässig sein.8