6. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet,2 holte die Stellungnahmen des Regierungsstatthalters von Seftigen, der Gemeinde Rüeggisberg sowie des AGR ein. Danach führte es im Beisein der Parteien und eines Mitgliedes der kantonalen Kommission zur Pflege der Orts- und Landschaftsbilder (OLK) einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Während des Augenscheins hat der Beschwerdeführer die Beschwerde betreffend die Reklametafeln zurückgezogen. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Die Vorakten enthalten keinen Hinweis darauf, dass das Bauvorhaben publiziert worden ist.