5. Gegen diesen Entscheid erhob der Beschwerdeführer am 10. Februar 2003 Baubeschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE). Er beantragt die Aufhebung der Nebenbestimmungen über die Abdeckung des weissen Anstrichs in schnee- und wettkampffreien Tagen sowie die Aufhebung der Meldung des Wettkampfplans und der Abdeckperioden. Zudem stellt er den Antrag, die Baubewilligung für das Abstellen des Containers sowie das Anbringen von Reklametafeln sei jeweils für die Zeit von Mitte November bis Mitte April zu erteilen. In seiner Begründung bringt er vor, dass die Wand der Anlage weiss sein müsse gemäss den Vorschriften der Internationalen Biathlon Union (IBU).