Den Nebenbedingungen ist unter anderem zu entnehmen, dass der weisse Anstrich in schnee- und wettkampffreien Zeiten von mehr als einer Woche mit einer unauffälligen Abdeckung aus naturbelassenem Holz zu versehen ist. Zudem wurde der Beschwerdeführer unter Androhung einer Busse verpflichtet, den jährlichen Wettkampfplan sowie die Abdeckperioden jeweils bis zum 30. November der Gemeinde Rüeggisberg zu melden. Für das Abstellen des Containers für mehr als drei Monate sowie das Anbringen von Reklametafeln auf dem Scheibenstand wurde der 3