Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) empfahl in seinem Schreiben vom 12. Dezember 2002 die Auflage, in schnee- und wettkampffreien Zeiten den weissen Anstrich des Scheibenstandes mit einer unauffälligen Abdeckung aus naturbelassenem Holz zu versehen. Für das Abstellen des Containers für mehr als drei Monate und das Anbringen von Reklametafeln verlangte das BUWAL den Bauabschlag.