3. In seiner "Stellungnahme für das Bauvorhaben ausserhalb des Baugebietes" vom 28. Oktober 2002 billigte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) den weissen Anstrich, lehnte jedoch eine Ausnahmebewilligung für das Abstellen des Containers für mehr als drei Monate sowie für das Anbringen von Reklametafeln ab. Das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) empfahl in seinem Schreiben vom 12. Dezember 2002 die Auflage, in schnee- und wettkampffreien Zeiten den weissen Anstrich des Scheibenstandes mit einer unauffälligen Abdeckung aus naturbelassenem Holz zu versehen.