1. Die Biathlonanlage, die durch den Beschwerdeführer betrieben wird, befindet sich innerhalb des Perimeters der Moorlandschaft Nr. C.________ Gurnigel/Gantrisch. Die Anlage, die in der Landwirtschaftszone der Gemeinde Rüeggisberg gelegen ist, wurde mit einer Baubewilligung vom 30. November 2000 des zuständigen Regierungsstatthalters inklusive Ausnahmebewilligung gemäss Art. 24 RPG1 errichtet. Mit Schreiben vom 9. April 2002 informierte der Beschwerdeführer den Regierungsstatthalter von Seftigen unter anderem darüber, dass die Mauer des Scheibenstandes gemäss den Vorschriften der