Im Übrigen hatte auch der Beschwerdeführer vorinstanzlich keine Schwierigkeiten festzustellen, um welches Urteil es sich handelt. In seiner 26-seitigen Gesuchsantwort nahm er ausführlich auf das Amended Judgment vom Bezug (pag. 75 ff.). Soweit weitergehend kann vollumfänglich auf die korrekten Erwägungen der Vorinstanz verwiesen we➔ rden (pag. 189 ff., E. 15 ff.). Der Beschwerdeführer bringt diesbezüglich nichts Konkretes vor. 7.3 Die Zuständigkeit des kalifornischen Gerichts blieb unbestritten (Art. 25 Bst. a i.V.m. Art. 26 und Art. 149 Abs. 1 Bst.