, E. 34 ff.). Das ins Recht gelegte kalifornische Urteil vom 10. September 2020 sei folglich betreffend die Compensatory Damages (Schadenersatz, USO 650'000.00), Attorneys' Fees (Parteientschädigung, USO 1'299'675.00) und der Costs (Gerichtskosten , USO 65'346.02) inzident anzuerkennen (pag. 237, E. 35 f.). Es liege damit ein tauglicher definitiver Rechtsöffnungstitel vor. Einwendungen im Sinne von Art. 81 SchKG habe der Beschwerdeführer nicht vorgebracht. Damit sei die definitive Rechtsöffnung für die beantragten Beträge zu erteilen, wobei eine Umrechnung der USO in Schweizer Währung zu erfolgen habe (pag.