Die Genugtuung habe kein Ausmass erreicht, das mit der Schweizer Rechtsauffassung offensichtlich unvereinbar sei. Das kalifornische Gericht habe den Grundgedanken des Bereicherungsverbots berücksichtigt und einen Ersatz für die erlittene immate,rielle Unblll ausgesprochen. Die damit verfolgte primäre Ausgleichsfunktion stehe im Einklang mit der Funktion der Genugtuung nach Schweizer Recht (pag. 211 ff. , E. 27 ff.) .