Mit Verfügung vom 30. August 2022 ordnete der lnstruktionsrichter keinen weiteren Schriftenwechsel an und stellte den schriftlichen Entscheid in Aussicht. Er forderte die Parteien auf, ihre Kostennoten einzureichen (pag. 347 ff.). 3.5 datiert vom 31. August 2022 (pag. 353) und jene von vom 15. September 2022 (pag. 357). Sie wurden den Parteien am 16. September 2022 wechselseitig zugestellt (pag. 359). II.