2. Eventualiter sei kein kalifornisches Urteil I vom [ ... ] anzuerkennen. 3. Das Gesuch um Rechtsöffnung in der Betreibung Nr.- (Zahlungsbefehl vom - - ) sei vollumfänglich abzuweisen, soweit darauf einzutreten ist. 4. Eventualiter sei [das] Gesuch um Rechtsöffnung in der Betreibung Nr.- (Zahlungsbefehl vom ) im Umfang der folgenden, reduzierten Beträge gutzuheissen, im Übrigen aber abzuweisen: CHF 100'000 zuzüglich Zinsen von 5% seit 7. Januar 2020;