falls Rechtsöffnung zu erteilen ist. 2 2.2 Der Beschwerdeführer, vertreten durch , beantragte mit Gesuchsantwort vom 30. Mai 2022 Felgendes (pag. 75 ff.): 1. Auf das Rechtsbegehren 1 gemäss dem Rechtsöffnungsgesuch vom 11. April 2022 der G13such- stellerin sei nicht einzutreten. 2. Eventualiter sei kein kalifornisches Urteil I vom [ ... ] anzuerkennen.