2. 2.1 Mit Eingabe vom 11 . April 2022 stellte die Beschwerdegegnerin, vertreten durch , beim Regionalgericht Oberland (nachfolgend: Vorinstanz) ein Gesuch um definitive Rechtsöffnung mit folgenden Rechtsbegehren (pag. 1 ff.): Vorfrageweise 1. Es sei inzident das kalifornische Urteil - anzuerkennen.