9. wird für das Verfahren BM 18 43617 eine Entschädigung von CHF 100.00 von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland ausgerichtet. 10. Für das Revisionsverfahren wird keine Entschädigung ausgerichtet. Zu eröffnen: - dem Verurteilten/Gesuchsteller, v .d. Rechtsanwalt Nellen - der Generalstaatsanwaltschaft/Gesuchsgegnerin