Die Staatsanwaltschaft beantragte fUr das Vorverfahren eine GebUhr von CHF Diese steht mit dem Kostenrahmen, den Bemessungskriterien der VKD und den Empfehlungen des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwdltinnen und staatsanwdlte (VBRS-Richtlinien) im Einklang. Gemdss denselben Rechtsgrundlagen und Empfehlungen wird die Gebuhr fur das Hauptverfahren auf dem CHF 1'g00.00 festgesetzt. Beim vorliegenden Verfahrensausgang sind die Kosten Kanton Bern aufzuerlegen.